Vorlage.
Sehr geehrter Vorstand, liebe Mitglieder

Hiermit stelle ich folgenden Antrag zur Satzungsänderung betreffs §7.

  Die Mitgliederversammlung möge folgende Veränderung beschließen:

  §7 Der Vorstand der Vereinigung setzt sich zusammen aus:

  a) dem 1. Vorsitzenden
  b) dem 2. Vorsitzenden
  c) dem technischen Obmann
  d) dem Schatzmeister
  e) dem Schriftführer
  f) dem Fahrtensegler-Obmann
  g) dem Webmaster

Der Vorstand wird für die Dauer von jeweils zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

  Die Positionen a)/c)/e)/g) werden jeweils in den geraden Jahren gewählt.
  Die Positionen b)/d)/f) werden jeweils in den ungeraden Jahren gewählt.

  Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.

  Auf Antrag muß geheime Wahl durchgeführt werden.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2.Vorsitzende, oder jeweils einer von ihnen gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer handelnd.

  Begründung:
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Unter bestehender Satzungslage ist es möglich, daß bei anstehenden Neuwahlen alle Vorstandsämter im gleichen Jahr neugewählt und mit neuen Personen besetzt werden könnten.
Dieses soll durch die Satzungsänderung verhindert werden.
Ein  möglicher kompletter Austausch des gesamten Vorstandes würde meiner Meinung  nach, zu einer erschwerten Vorstandsarbeit bis zu einer
Handlungsunfähigkeit führen können.

Dieses kann sicher auch bei einem Gesamtrücktritt möglich sein.

Durch die Neuregelung des § 7 ist gesichert, daß 50 % des Vorstandes mindestens  für 1 Jahr gemeinsam mit den Neugewählten die Klassenvereinigung führen.

Die Hinzunahme des Kassenwartes oder des Schriftführers soll verhindern, daß bei  Ausfall des 1. oder 2. Vorsitzenden eine Handlungsunfähigkeit möglich
wird.


Mit freundlichen Grüßen




  Matthias Kiel